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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen/ Darstellern (nachfolgend Model genannt), Wunschgesichter (nachfolgend Agentur genannt) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend Kunde) verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

2. Allgemeine Buchungsgrundlagen

Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Models ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird.

Das Vertragsverhältnis (Auftrag) hinsichtlich des Modeleinsatzes (Ort, Zeit, Gage, Tätigkeit) kommt grundsätzlich zwischen dem Model und dem Kunden zustande. Die Agentur ist berechtigt, das zu leistende Honorar im Namen des Models vom Kunden zu empfangen und wird dieses nach Rechnungslegung des Models gegenüber der Agentur – abzüglich der vom Model zu tragenden Vermittlungsprovision - an das Model auszahlen.

Der Kunde schuldet der Agentur eine Vermittlungsprovision. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Vermittlungsprovision 20 % des vereinbarten Model-Honorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Agentur haftet nicht für etwaig aus dem vermittelten Rechtsverhältnis entstandene Schäden und Schadensersatzansprüche.. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen solange das Model sich von der Agentur vertreten lässt. Er verpflichtet sich Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen.

3. Buchungsmodalitäten

3.1 Buchungsverfahren

Die Agentur ist dazu verpflichtet mit dem Kunden – in Absprache, mit dem vom Kunden gewünschten Fotografen – Terminoptionen zu verhandeln. Diese teilt die Agentur dem Model unter Angabe einer Frist zur Rückmeldung hinsichtlich der vorschlagenen Terminoptionen mit. Es obliegt der freien Entscheidung des Models, eine von der Agentur vorgeschlagene Terminoption anzunehmen. Nimmt das Model den Auftrag nicht an, oder meldet es sich nicht innerhalb der gesetzten Frist bei der Agentur zurück, so ist die Agentur berechtigt den Auftrag an ein anderes Model zu vermitteln. Die Annahme einer vorgeschlagenen Terminoption durch das Model stellt noch keinen verbindlichen Auftrag für das Model dar. Die Agentur leitet die vom Model zugesicherten Terminoptionen an den Kunden weiter, der sich im Anschluss unverzüglich für einen der Termine entscheidet, der von dem vom Kunden bevorzugten Model als Terminoption ausgewählt wurde. Erst durch Bestätigung dieses Termins liegt eine Festbuchung durch den Kunden vor. Die Agentur teilt nach erfolgter Festbuchung dem Model die endgültigen Shootinginformationen (Ort, Uhrzeit, Datum, weitere Besonderheiten) zur Verfügung. Das Model bestätigt daraufhin gegenüber der Agentur die vom Kunden vorgenommene Festbuchung und verpflichtet sich gem. Punkt 2 des Modelvertrages zur Durchführung des Auftrages.

3.2 Optionen

Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Die Frist für die Rückmeldung zur Annahme einer Option durch das Model richtet sich nach der jeweiligen Buchungsoption. Es wird bei den Buchungsoptionen zwischen drei Kategorien unterschieden:

3.2.1 Buchungsoptionen mit wählbaren Shootingterminen

Die Agentur ist verpflichtet für diesen Fall der Buchungsoption dem Model mindestens zwei Terminoptionen mitzuteilen. Das Model hat das Recht sich einen der angebotenen Terminoptionen auszuwählen und teilt den gewünschten Shootingtermin der Agentur spätestens 3 Tage nach Übermittlung der Terminvorschläge 7 Tage vor dem geplanten Shooting gegenüber der Agentur mit.

Die Optionen werden in der Reihenfolge des Eingangs bei der Agentur notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge nach.

3.2.2 Festbuchungen

Festbuchungen sind für die Parteien verbindlich und vom Kunden in textform, per E-Mail vorzunehmen. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich in Textform zu bestätigen. Das Model verpflichtet sich diese, vom Kunden vorgenommene Festbuchung, umgehend gegenüber der Agentur per E-Mail zu bestätigen (siehe auch 3.1 dieser AGB) .

3.2.3 Wetterbuchungen

Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Models möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen.

Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur stornieren. Die Stornierung ist unter folgenden Bedingungen und Berechnung folgender Ausfallhonorare möglich:

Zeitpunkt der Stornierung Ausfallhonorar
mindestens 24 Stunden vor Shooting mit neuer Vereinbarung von Terminoptionen Kein Ausfallhonorar
mindestens 24 Stunden vor Shooting ohne neuer Vereinbarung von Terminoptionen 50 Prozent
Weniger als 24 Stunden vor Shooting mit neuer Verinbarung von Terminoptionen 50 Prozent
Weniger als 24 Stunden vor Shooting ohne neuer Vereinbarung von Terminoptionen 75 Prozent

4. Annullierung

Eine Festbuchung kann nur aus wichtigem Grund annulliert werden. Die Annullierung ist gegenüber der Agentur unverzüglich anzuzeigen. Im Fall einer vom Kunden erklärten Annullierung, ist die Agentur berechtigt dem Kunden ein Ausfallhonorar zu berechnen. Das Ausfallhonorar berechnet sich wie folgt:

Zeitpunkt der Annulierung Ausfallhonorar
mindestens 48 Stunden vor Shooting mit neuer Vereinbarung von Terminoptionen Kein Ausfallhonorar
mindestens 48 Stunden vor Shooting ohne neuer Vereinbarung von Terminoptionen 25 Prozent
Weniger als 48 Stunden vor Shooting mit neuer Vereinbarung von Terminoptionen 50 Prozent
Weniger als 48 Stunden vor Shooting ohne neuer Vereinbarung von Terminoptionen 75 Prozent

Annulliert der Kunde ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, haftet der Kunde für das gesamte vereinbarte Honorar, die entstandenen Aufwendungen und die Agenturprovision. Annulliert das Model ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.

Als wichtiger Grund im Sinne dieser AGB gilt:

  • Erkrankung der am Shooting beteiligten Personen (insbesondere Fotograf oder Model)
  • Erkrankung des eigenen Kindes bis zum Alter von 12 Jahren
  • Unfall oder Tod eines nahen Angehörigen

5. Besonderheiten bei Vermittlung von Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche können nur unter Beachtung der Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes gebucht werden. Auf die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes wird verwiesen.

6. Honorare

6.1  Model-Honorar

Das Model-Honorar umfasst das jeweils vereinbarte (Halb-)Tages- /Stundenhonorar und das Entgelt für die Nutzungsrechte (Buyout) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Modelhonorar wird für jeden Auftrag gesondert ausgehandelt und vereinbart.

6.2 Sonderhonorar

Die Honorare für Aufnahmen von Miederwaren, Tagwäsche, Akt, sowie Aufnahmen zur Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer besonderen Vereinbarung.

7. Reisekosten

7.1 Reisetageersatz

Die Zeiten der An- und Abreise des Models zum und vom Arbeitsort werden nur nach gesonderter Vereinbarung vergütet.

7.2 Reisekosten

Bei Produktionen, die nicht am Aufenthaltsort des Models stattfinden, wird in der Regel die Erstattung der Reisekosten vereinbart.

8. Haftungsbeschränkung

8.1Die Agentur haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten zurückzuführen sind.

Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.

Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

8.2 Die Haftung ist außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.

8.3Die Haftungsbegrenzung der Absätze 1 und 2 geltend sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.

9. Nutzungsrechte

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens zwei Monate nach Erstellung der Aufnahmen. Der Kunde muss das Datum der Veröffentlichung umgehend bekannt gegeben.

Jede über den vereinbarten Verwendungszweck hinausgehende Nutzung insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des Namens, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur. Das Model wurde hierüber zuvor von der Agentur in Kenntnis gesetzt.

Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

Der Kunde stellt der Agentur die im Rahmen von Buchungen entstandenen Produkte (Fotos, Videos, etc.) des gebuchten Models zum Zwecke der Eigenwerbung im Auftrag des Models zur Verfügung.

Sofern keine anders lautende Vereinbarung besteht, erfolgt die Verwendung ausschließlich mit lesbarer Namensnennung des Kunden. Grundsätzlich ist dieses Material der Agentur kostenlos durch den Kunden zur Verfügung zu stellen.

10. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Honorars einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz, Reisespesen und der Vermittlungsprovision erfolgt durch den Kunden in EURO. Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungsstellung rein netto fällig. Die Agentur ist durch das Model bevollmächtigt in ihrem Namen mit dem Kunden abzurechnen und verpflichtet sich das Modelhonorar abzüglich der Vermittlungsprovision in Höhe von 20% an das Model weiterzuleiten.

11. Sonstige Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.